Allgemeine Geschäftsbedingungen 2011

Anmeldung, Bezahlung für den vertraglich vereinbarten Kurs

Die Anmeldung erfolgt persönlich bei iOR oder durch Einsendung des vollständig ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Anmeldeformulars per Post oder Fax, per E-Mail oder über unsere Homepage. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme an dem gebuchten Sprachkurs. Nach Anmeldung und Zahlung der Kursgebühr erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung.  iOR ist zur Annahme der Anmeldung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Zur Erbringung von Leistungen ist iOR erst verpflichtet, wenn die Teilnahmegebühr für den Kurs ­­auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.  Für die Kursgebühr gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung von iOR angekündigte Preis. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt spätestens eine Woche nach Erhalt der Rechnung durch die Banküberweisung oder bar im Sekretariat der iOR Sprachschule. Bei Umbuchung auf einen späteren Lehrgang ist ein zusätzlicher Betrag von 40 Euro vom Teilnehmer zu bezahlen. Auf Umbuchung besteht kein Rechtsanspruch. Die Anmeldungen für einen angekündigten Kurs werden in der Reihenfolge des Eingangs bei iOR berücksichtigt. Ist ein Kurs ausgebucht oder kann er aus anderen Gründen zum angegebenen Termin nicht stattfinden, wird iOR einen Ersatztermin anbieten. Der Teilnehmer ist nach der Anmeldung nicht berechtigt, die Anmeldung und die daraus ggf. erwachsenden Ansprüche auf Dritte zu übertragen, es sei denn, dass iOR sich damit vorher schriftlich einverstanden erklärt hat. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grunde, bestehen nicht. In Verbindung zu Visaanträgen gelten gesonderte Regelungen .

Allgemeines

Das Mindestalter für diese Kurse beträgt 18 Jahre (außer Gruppenangebote mit Aufsichtsperson). Durch eigenes Verschulden versäumter Unterricht (Krankheit, Reisen, etc.) wird nicht erstattet. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen und die Hausordnung in den Schulungsräumen einzuhalten. Er haftet ggf. für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Bei Verstößen gegen diese oder andere vertragliche oder gesetzliche Pflichten darf iOR den Teilnehmer vom Kurs ausschließen und die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Ein Anspruch auf Rückgewähr bezahlter Gebühren besteht in einem solchen Fall nicht.

Der Kursteilnehmer ist für den erforderlichen Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.

Fällt ein Kurs aus irgendwelchen Gründen aus, z.B. weil die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen Gründen, wird iOR nach Möglichkeit einen Ersatzkurs anbieten. Kann der Teilnehmer diesen nicht wahrnehmen, erhält er seine bezahlten Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit IOR vertraglich oder aus anderen Gründen haftet, ist diese Haftung auf die Rückzahlung der Kursgebühr begrenzt. Fällt der Kurs infolge höherer Gewalt, Streik oder aus anderen Gründen, die IOR nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise aus, haftet iOR nicht für den Ausfall von iOR zu erbringenden vertraglichen Leistungen.

Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen, Studienfahrten erfolgt auf eigene Gefahr. iOR übernimmt keine Haftung für Schäden infolge Krankheit, Unfall, Verletzung oder Diebstahl. iOR haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Dies gilt gleichsam für die Teilnehmer/innen wie Dozenten/innen

iOR haftet nicht bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung von Fremdleistungen.

Eltern, die Studenten unter 18 Jahren anmelden, erklären sich damit einverstanden, dass weder IOR noch die Gastfamilien für den Minderjährigen eine Aufsichtspflicht übernehmen.

Rücktritt

Der Teilnehmer kann nur während der Anmeldezeit  von einem Sprachkurs zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei iOR. Die Abmeldung muss schriftlich beim Sekretariat der iOR Sprachschule erfolgen. Tritt der Teilnehmer zum oder nach Beginn des Sprachkurses  zurück, so erstattet iOR keine Kursgebühr zurück. Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht zulässig. Ein Fernbleiben gilt nicht als Abmeldung, so dass die Zahlungspflicht der Kursgebühr erhalten bleibt. Ein Rücktritt ist nur in Härtefällen, unter sofortiger Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest) möglich.

Einstufung, Kurseinteilung

Die Einteilung in ein entsprechendes Sprachniveau erfolgt aufgrund der Vorlage eines bereits erworbenen Sprachenzertifikats und eines Einstufungstests vor Ort. Dabei spielen sowohl schriftliche als auch mündliche Kompetenzen eine Rolle.

Teilnehmerzahl

Für alle Kurse ist in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. iOR ist zur Abhaltung eines Kurses nur verpflichtet, wenn sich für diesen mindestens… Teilnehmer angemeldet haben (dies gilt nicht für Integrationskurse). Bei geringerer Anzahl der Anmeldungen ist iOR zur Abhaltung nur verpflichtet, wenn entweder eine entsprechende Verringerung der Stundenzahl erfolgt oder die Teilnehmer eine der verringerten Teilnehmerzahl entsprechende höhere Gebühr bezahlen. Über eine notwendige Aufzahlung, Kurszusammenlegung oder Kursteilung entscheidet die iOR-Leitung.

Einzelunterricht/ Firmentraining

Vereinbarte Termine für Einzelunterricht können 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst müssen

die Stunden leider berechnet werden. In diesem Fall verfällt bei gebuchten und bezahlten

Unterrichtsstunden der Anspruch auf Sprachunterricht und Gebührenerstattung.

Der Einzelunterricht kann nur ab mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Min. gebucht werden.

Terminveränderungen sind grundsätzlich über das Schulsekretariat vorzunehmen. Der verschobene Termin ist in einem Zeitraum von 4 Wochen oder spätestens 4 Wochen nach dem geplanten Kursende nachzuholen.

Leistungsbeschreibung

Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Flyer bzw. Internetauftritt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben der Rechnung/Bestätigung verbindlich. Leistungsbeanstandungen sind uns sofort anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann.

Jede Unterrichtseinheit / 1 UE dauert 45 Minuten.

Für die Dienstleistungen unserer Partner gelten die AGBs des jeweiligen Partnerunternehmens.

Feiertage 2011

(für Integrationskurse sind gesonderte Ferienregelung zu beachten)

An Wochenenden und unten aufgeführten Feiertagen findet kein Unterricht statt und es erfolgt keine Vergütung.

07.03.2011 Rosenmontag , 22.04.2011-25.04.2011 Karfreitag und Ostermontag, 02.06.2011- Christi Himmelfahrt, 23.06.2011- Fronleichnam, 03.10.2011- Tag der deutschen Einheit, 23.12.-26.12.2011- Weihnachten

Unterkunftsvermittlung

In Verbindung mit dem gebuchten Deutschkurs vermitteln wir auf Wunsch für ausländische Studierende von uns sorgfältig ausgewählte private Unterkünfte.  Die von iOR vermittelten Zimmer stehen den Studenten nur während der Kurszeit bei IOR zur Verfügung. Für den organisatorischen Aufwand wird eine Unterkunftsvermittlungsgebühr i.H. von 35,-Euro erhoben.

Ein Verstoß gegen die Hausordnung des Vermieters führt zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Erstattung.

Für Schäden am Inventar der Unterkunft haftet der Mieter selbst.

Der Gerichtsstand ist Freiburg.

Vereinbarungen werden nur schriftlich wirksam getroffen, auch Änderungen. Für Mitteilungen an Teilnehmer gilt die von diesem angegebene Anschrift. Für die vertraglichen Vereinbarungen gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig: Sitz von iOR.

Mit der Anmeldung zum Kurs bei der iOR Sprachschule bestätigt der Teilnehmer unterschriftlich, dass er die Teilnahme- und Vertragsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.

Bei Minderjährigen gilt nur die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.

 

NUR FÜR ANMELDUNGEN AUS DEM AUSLAND

1. Das Mindestalter für diese Kurse beträgt 18 Jahre. (außer Gruppenangebote mit Aufsichtsperson)

2. An Wochenenden und Feiertagen findet kein Unterricht statt.

3. Anreisetag ist Sonntag vor Kursbeginn, Abreisetag ist Samstag nach Kursende.

4. Die von iOR vermittelten Zimmer stehen den Studenten nur während der Kurszeit bei IOR zur Verfügung. Wenn die gewählte Unterkunft ausgebucht ist, wird IOR Ihnen ein Zimmer einer anderen Kategorie vermitteln.

5. Anmeldungen müssen spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zusammen mit der Bezahlung eingegangen sein.

6. Die Anmeldung erfolgt persönlich bei iOR oder durch Einsendung des vollständig ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Anmeldeformulars per Post oder Fax, per E-mail gültig bei nachfolgender Post- oder Faxanmeldung. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme an dem gebuchten Sprachkurs. iOR ist zur Annahme der Anmeldung berechtigt , aber nicht verpflichtet. Zur Erbringung von Leistungen ist iOR erst verpflichtet, wenn die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs bei ihr auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.

7. Für die Kursgebühr gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung von iOR angekündigte Preis. Bei Umbuchung auf einen späteren Lehrgang ist ein zusätzlicher Betrag von 40 Euro vom Teilnehmer zu bezahlen. Auf Umbuchung besteht kein Rechtsanspruch. Die Anmeldungen für einen angekündigten Kurs werden in der Reihenfolge des Eingangs bei iOR berücksichtigt. Ist ein Kurs ausgebucht oder kann er aus anderen Gründen zum angegebenen Termin nicht stattfinden, wird IOR einen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grunde, bestehen nicht.

8. Der pauschalierte Ersatzanspruch beträgt bei Rücktritt in der Regel pro Person

vom 29. bis 22. Tag vor Kursbeginn 25 %,

vom 21. bis 15. Tag vor Kursbeginn 40 %,

vom 14. bis 8. Tag vor Kursbeginn 60 %,

vom 7. bis 1. Tag vor Kursbeginn 75 %,

am Tag des Kursbeginns oder bei Nichtantritt des Kurses 100 % des Kurspreises.

8.1. Wenn das Visum abgelehnt wird, garantieren wir die Rückzahlung des Geldes, abzüglich Bearbeitungsgebühren von iOR (80 EUR), Portokosten (Kurierpost) usw. laut Rechnung.

9. Durch eigenes verschulden versäumter Unterricht wird nicht erstattet.

10. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Teilnehmerbedingungen und die Hausordnung in den Schulungsräumen einzuhalten. Er haftet ggf. für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Bei Verstößen gegen diese oder andere vertragliche oder gesetzliche Pflichten darf iOR den Teilnehmer vom Kurs ausschließen und die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Ein Anspruch auf Rückgewähr bezahlter Gebühren besteht in einem solchen Fall nicht.

11. Der Kursteilnehmer ist für den erforderlichen Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.

12. Fällt ein Kurs aus irgendwelchen Gründen aus, z.B. weil die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen Gründen, wird iOR nach Möglichkeit einen Ersatzkurs anbieten. Kann der Teilnehmer diesen nicht wahrnehmen, erhält er seine bezahlten Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit iOR vertraglich oder aus anderen Gründen haftet, ist diese auf die Rückzahlung der Kursgebühr begrenzt. Fällt der Kurs infolge höherer Gewalt, Streik oder aus anderen Gründen, die IOR nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise aus, haftet iOR nicht für den Ausfall von iOR zu erbringenden vertraglichen Leistungen.

13. iOR ist zur Abhaltung eines Kurses nur verpflichtet, wenn sich für diesen mindestens acht Teilnehmer angemeldet haben. Bei geringerer Anmelderzahl ist iOR zur Abhaltung nur verpflichtet, wenn entweder eine entsprechende Verringerung der Stundenzahl erfolgt oder die Teilnehmer eine der verringerten Teilnehmerzahl entsprechende höhere Gebühr bezahlen.

14. Der Teilnehmer ist nach Anmeldung nicht berechtigt, die Anmeldung und die daraus ggf. erwachsenden Ansprüche auf Dritte zu übertragen, es sei denn, dass iOR sich damit vorher schriftlich einverstanden erklärt hat. Für die Beschaffung von Visum, sonstigen ausländerrechtlichen, rechtlichen oder anderen Voraussetzungen für die Teilnahme am gebuchten Kurs ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Nach Anmeldung und Zahlung der Kursgebühr erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung zugesandt. Tritt der Teilnehmer von der Anmeldung zurück, hat er die Originalanmeldebestätigung an IOR zurückzugeben.

15. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. IOR übernimmt keine Haftung für Schäden infolge Krankheit, Unfall, Verletzung oder Diebstahl. IOR haftet nicht für Schäden und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. IOR haftet nicht bei nicht ordnungsgemäßer Durchführung von Fremdleistungen.

16. Eltern, die Studenten unter 18 Jahren anmelden, erklären sich damit einverstanden, dass weder IOR noch die Gastfamilien für den Minderjährigen eine Aufsichtspflicht übernehmen.

17. Der Gerichtsstand ist Freiburg.

18. Vereinbarungen werden nur schriftlich wirksam getroffen, auch Änderungen. Für Mitteilungen an Teilnehmer gilt die von diesem angegebene Anschrift. Für die vertraglichen Vereinbarungen gilt deutsches Recht. Soweit der Vertrag auch in einer Fremdsprache vorliegt, ist im Zweifel die deutsche Fassung verbindlich. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig: Sitz von IOR.